Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit dem Rechtsinstitut der nachträglichen Beteiligungsgemeinschaft auseinander und beschreibt deren Zulässigkeitsvoraussetzungen und die steuerlichen Rahmenbedingungen. Dabei vertritt er die Ansicht, dass die nachträgliche Gründung einer Beteiligungsgemeinschaft nicht die ex-tunc-Auflösung der Gruppe zur Folge hat, sodass die Firmenwertabschreibung von allen Mitgliedern der Beteiligungsgemeinschaft geltend gemacht werden könne.