Zusammenfassung: Der VwGH nimmt zur steuerlichen Anerkennung des Mehraufwands, der auf eine doppelte Haushaltsführung zurückzuführen ist, Stellung und erläutert, dass auch eine weitere Erwerbstätigkeit die Unzumutbarkeit der Verlegung des Wohnsitzes indizieren kann.
VwGH 18. 10. 2005, 2005/14/0046