Zusammenfassung: Der Masseverwalter ist legitimiert, für seine anfallenden Aufwendungen eine Rückstellung in der Bilanz des Gemeinschuldners zu bilden.
Vwgh, 16.02.2006, 2005/14/0033
Rechtsgrundlagen: § 6 Estg
Zusammenfassung: Der Masseverwalter ist legitimiert, für seine anfallenden Aufwendungen eine Rückstellung in der Bilanz des Gemeinschuldners zu bilden.
Vwgh, 16.02.2006, 2005/14/0033
Rechtsgrundlagen: § 6 Estg