Zusammenfassung: Der VwGH betont die gebotene nachvollziehbare Konkretisierung der Entscheidungsgründe bei Prüfung der Voraussetzungen für einen Nachlass von Gerichtsgebühren oder Steuerschulden.
VwGH 18. 10. 2005, 2003/16/0486
Rechtsgrundlagen: § 9 GEG