Zusammenfassung: Der Autor vertritt in seinem Beitrag die Ansicht, dass § 24 Abs 4 KStG 1988, der im Zuge der Erlassung des Abgabenänderungsgesetzes 2005 modifiziert wurde und die Mindestkörperschaftsteuerpflicht auch auf ausländische Körperschaften ausdehnt, mit der Niederlassungsfreiheit nicht in Einklang steht, sodass folglich nach Meinung des Verfassers auch einer Aufhebung wegen Inländerdiskriminierung Erfolg beschieden wäre.