Art 12 EG; Art 18 EG; Art 56 EG
Der EuGH bestätigt die Gemeinschaftsrechtskonformität einer Bestimmung im deutschen Steuerrecht, die die Abzugsfähigkeit von Unterhaltszahlungen an die in Österreich lebende Ehefrau an die Voraussetzung der Vorlage einer Bestätigung der österreichischen Finanzverwaltung knüpft. Dabei nimmt er zur Vergleichbarkeit von Unterhaltszahlungen an einen in Deutschland ansässigen und einen in Österreich wohnhaften Unterhaltsgläubiger Stellung.