Zusammenfassung: Der BFH prüft, ob fehlinvestierte Aufwendungen in eine zu errichtende Eigentumswohnung nach Einstellung der Einnahmenerzielungsabsicht (durch Vermietung) als Werbungskosten geltend gemacht werden können.
BFH, 15.11.2005, IX R 3/04
Rechtsgrundlagen: § 16 EStG