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Sicherheitstür als Sonderausgabe absetzbar

SteuernSWK 2006, S 413 Heft 12 v. 20.4.2006

Zusammenfassung: Die Ausgaben für den Einbau einer neuen, einbruchsicheren Eingangstür werden steuerlich als Sonderausgaben anerkannt.

UFS Wien, 19.10.2005, RV/1417-W/05

Rechtsgrundlagen: § 18 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988

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