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Übernahme der Betriebsräte bei Betriebsübergang im Konkurs

WirtschaftSWK 2006, W 50 Heft 12 v. 20.4.2006

§ 3 Abs 2 AVRAG; § 120 ArbVG

Die Arbeitsverträge der Betriebsratsmitglieder müssen im Fall eines Betriebsübergangs im Konkurs vom Unternehmenserwerber übernommen werden.

OGH, 26.01.2006, 8 ObA 7/05w

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