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Verjährung und vorläufige Bescheiderlassung (ohne Vorliegen einer "Ungewissheit")

SteuernSWK 2006, S 398 Heft 11 v. 10.4.2006

Zusammenfassung: Das Fehlen einer Ungewissheit bei Erlassung eines vorläufigen Steuerbescheids hat keine Konsequenzen für die Rechtskraft desselben, wohl aber für den Beginn der Verjährungsfrist.

UFS Graz, 22.11.2005, RV/0573-G/05

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