Zusammenfassung: Das Jahr, in dem der PKW angeschafft wird, ist für die Höhe der angemessenen Betriebsausgaben maßgebend.
Rechtsgrundlagen: BGBl. II Nr. 466/2004
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Zusammenfassung: Das Jahr, in dem der PKW angeschafft wird, ist für die Höhe der angemessenen Betriebsausgaben maßgebend.
Rechtsgrundlagen: BGBl. II Nr. 466/2004
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