§ 2 EStG
Die gewerbliche Tätigkeit eines Tischlers, der sich noch im Vorbereitungsstadium der Betriebsgründung befindet, ist einkommensteuerlich nicht als Liebhaberei zu qualifizieren.
VwGH 20.10.2004, 98/14/0126
§ 2 EStG
Die gewerbliche Tätigkeit eines Tischlers, der sich noch im Vorbereitungsstadium der Betriebsgründung befindet, ist einkommensteuerlich nicht als Liebhaberei zu qualifizieren.
VwGH 20.10.2004, 98/14/0126