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Welcher Teil eines Menü-Pauschalentgeltes entfällt auf das nicht begünstigte Getränk? - Entgeltsermittlung nach fremdüblicher Parteienvereinbarung

SteuernDr. Ansgar UnterbergerSWK 2005, S 261 Heft 6 v. 15.2.2005

Zusammenfassung: Welcher Entgeltsteil ist tatsächlich für die Umsatzbesteuerung zu verwenden, wenn ein Gratis- bzw. begünstigtes Getränk zu einem Menü mitverkauft wird. Der Autor befasst sich mit der Frage, ob eine einheitliche mit 10% zu versteuernde Restaurationsleistung vorliegt und schreibt über die Ermittlung des Bemessungsgrundlage für das nicht begünstigte Getränk.

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