§ 4 Abs 2 Z 5 MRG
Im Beitrag wird festgehalten, dass ein erstmaliger Dachbodenausbau die Errichtung einer neuen Wohneinheit ist, und nicht als Umgestaltung eines Mitgegenstandes gesehen werden kann und dadurch auch nicht begünstigt ist.
VwGH 22.09.2005, 2001/17/0041