Zusammenfassung: Der Beitrag handelt von Fehlerquellen bei Verjährungsbestimmungen durch das Steuerreformgesetz 2005, die auch von Juristen übersehen werden können.
Rechtsgrundlagen: § 209 BAO; § 209 Abs 3 EStG
Weiterführende Hinweise: SWK-Heft 3/2005, S83 ff.