Zusammenfassung: Die Autoren schreiben über die Entscheidungen des UFS (Außenstelle Linz) zum Vorsteuerabzug bei gemischt genutzen Gebäuden, die ständiger Rechtsprechung des EuGH widerspricht.
UFS 10.08.2005, RV/0826-L/04; UFS, 02.03.2005, RV/1186-L/04