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Auffassung des UFS zum Vorsteuerabzug bei der Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes grenzt an Rechtsverweigerung

SteuernDr. Gernot Aigner; Dr. Babette PrechtlSWK 2005, S 955 Heft 34 und 35 v. 5.12.2005

Zusammenfassung: Die Autoren schreiben über die Entscheidungen des UFS (Außenstelle Linz) zum Vorsteuerabzug bei gemischt genutzen Gebäuden, die ständiger Rechtsprechung des EuGH widerspricht.

UFS 10.08.2005, RV/0826-L/04; UFS, 02.03.2005, RV/1186-L/04

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