§ 6 KStG 1988
Der steuerliche Gewinn einer Gesellschaft wird nicht erhöht, wenn ein Gesellschafter auf werthaltige Forderungen gegenüber seiner GmbH verzichtet (Entgegen der Ansicht des BFH).
VwGH 23.09.2005, 2003/15/0078
§ 6 KStG 1988
Der steuerliche Gewinn einer Gesellschaft wird nicht erhöht, wenn ein Gesellschafter auf werthaltige Forderungen gegenüber seiner GmbH verzichtet (Entgegen der Ansicht des BFH).
VwGH 23.09.2005, 2003/15/0078