Zusammenfassung: Der BFH prüft, ob die rechtliche Einstufung der Beteiligungen eines an einer vermögensverwaltenden beteiligten Gesellschafters im Rahmen einer einheitlichen und gesonderten Feststellung oder im Rahmen einer Einkommenssteuerveranlagung vorgenommen wird.
BFH, 11.04.2005, GrS 2/02