Zusammenfassung: Die Einräumung einer steuerlichen Optionsmöglichkeit bei der Vermietung oder Verpachtung von Liegenschaften, die die vollständige Geltendmachung des Vorsteuerabzugsrechts an die Voraussetzung der nicht rückwirkenden vorangehenden Einwilligung der Finanzverwaltung anknüpft, steht mit den Vorgaben der 6. MWSt-RL in einklang.
EuGH, 09.09.2004, Rs. C-269-03, Vermietungsgesellschaft Objekt Kirchberg Sàrl