Zusammenfassung: Der BFH nimmt zur nachträglichen Geltendmachung von Herstellungskosten bezüglich einer zum Umlaufvermögen gehörigen Liegenschaft Stellung.
BFH, 30.06.2005, IV R 20/04
Rechtsgrundlagen: § 19 EStG; § 23 EStG
Zusammenfassung: Der BFH nimmt zur nachträglichen Geltendmachung von Herstellungskosten bezüglich einer zum Umlaufvermögen gehörigen Liegenschaft Stellung.
BFH, 30.06.2005, IV R 20/04
Rechtsgrundlagen: § 19 EStG; § 23 EStG