§ 3 Abs 1 Z 10 EStG
Der VwGH erörtert, dass die Steuerbefreiungsbestimmung des § 3 Abs 1 Z 10 EStG auch im Fall einer Arbeitskräfteüberlassung an ein ausländisches Unternehmen, das im Ausland eine begünstigte Anlage aufbaut, zur Anwendung gelangt.
VwGH 10.08.2005, 2002/13/0024