§ 11 Abs 1 Z 1 UStG
Die Übereinstimmung zwischen der Rechnungsadresse und der jeweiligen Eintragung im Firmenbuch ist keine Voraussetzung für die Geltendmachung des Vorsteuerabzugsrechts.
VwGH 10.08.2005, 2005/13/0059
§ 11 Abs 1 Z 1 UStG
Die Übereinstimmung zwischen der Rechnungsadresse und der jeweiligen Eintragung im Firmenbuch ist keine Voraussetzung für die Geltendmachung des Vorsteuerabzugsrechts.
VwGH 10.08.2005, 2005/13/0059