Zusammenfassung: Die entgeltliche Überlassung eines Anteils, der im Zuge der Kapitalanhebung der Kapitalgesellschaft entstanden ist, ist als Veräußerung von Aktien zu qualifizieren.
BFH, 19.04.2005, VIII R 68/04
Rechtsgrundlagen: § 31 EStG
Zusammenfassung: Die entgeltliche Überlassung eines Anteils, der im Zuge der Kapitalanhebung der Kapitalgesellschaft entstanden ist, ist als Veräußerung von Aktien zu qualifizieren.
BFH, 19.04.2005, VIII R 68/04
Rechtsgrundlagen: § 31 EStG