Zusammenfassung: Der Autor nimmt Bezug auf einen früheren Beitrag von ihm (SWK 26/2005, S 753) und einer Replik von Gaedke (SWK 28/2005, T118) betont aber neuerlich, dass die Erzielung von Mehrergebnissen seiner Ansicht nach nicht zu en Aufgabenbereichen eines Betriebsprüfers zählt.
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