Die Erlassung einer Provisorialmaßnahme wegen des potentiellen Missbrauchs eine marktbeherrschenden Stellung ist nicht möglich.
OGH 11.10.2004, 16 Ok 14/04
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Die Erlassung einer Provisorialmaßnahme wegen des potentiellen Missbrauchs eine marktbeherrschenden Stellung ist nicht möglich.
OGH 11.10.2004, 16 Ok 14/04
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