§ 255 BAO
Der VwGH entscheidet, dass ein von der Behörde veranlasster wesentlicher Irrtum des Steuerpflichtigen die Rechtswirksamkeit eines von ihm abgegebenen Rechtsmittelverzichtes i. S. d. § 255 BAO ausschließt.
VwGH 16.03.2005, 2003/14/0005; VwGH 16.03.2005, 2003/14/0010