§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988
Über die berufliche Tätigkeit einer Konzertpianistin, die ein musikalisches Niveau erfordert, das durch regelmäßige Arbeit am Instrument zu erreichen und zu halten ist. Der Arbeitsort der Konzertpianistin ist daher dort anzunehmen, an dem sie mit ihrem Instrument "übt und probt".