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Ernstlichkeitsschwelle beim Squeeze-out verfassungswidrig

WirtschaftDr. Bernhard Rieder; Mag. Stefan ArnoldSWK 2005, W 142 Heft 25 v. 1.9.2005

§ 9 Abs 2 SpaltG; 3 225c Abs 3 Z 2 AktG

Die Autoren analysieren in ihrem Beitrag ein Erkenntnis des VfGH, in dem dieser darlegte, dass die in § 9 Abs 2 SpaltG normierten Voraussetzungen für die Beantragung der Prüfung der Barabfindung bei der Squeeze-out-Spaltung mit verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht in einklang stehen.

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