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Übersicht über die steuerrechtliche Judikatur der Höchstgerichte

RechtsprechungSTB Gerhard GaedkeSWK 2005, R 57 Heft 23 und 24 v. 15.8.2005

§ 29 Z 1 EStG 1988

Der VwGH entscheidet, dass wiederkehrende Bezüge" nach § 29 Z 1 EStG 1988 als sonstige Einkünfte zu erfassen sind, soweit sie nicht zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 Z1 bis 6 EStG 1988 gehören und nicht freiwillig oder an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen geleistet werden.

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