Zusammenfassung: Der Autor beschreibt in seinem Beitrag aufbauend auf einer Betriffsbestimmung den Stellenwert und Vermögenswert des intellektuellen Kapitals und nimmt zu dessen bilanziellen Berücksichtigung Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 1897 Abs 2 HGB; § 203 Abs 5 HGB