Zusammenfassung: Bei Angehörigen der Geschäftsleitung liegt kein Erfordernis eines häuslichen Arbeitzimmers vor.
BFH, 14.12.2004, XI R 13/04
Rechtsgrundlagen: § 16 EStG
Zusammenfassung: Bei Angehörigen der Geschäftsleitung liegt kein Erfordernis eines häuslichen Arbeitzimmers vor.
BFH, 14.12.2004, XI R 13/04
Rechtsgrundlagen: § 16 EStG