§ 4 Abs 4 EStG
Die Entgeltleistungen eines Einzelunternehmers an eine nur zum Zweck der Gewinnabschöpfung zwischengeschaltete Gmbh sind nicht als Betriebsausgaben zu qualifizieren.
VwGH 31.03.2005, 2000/15/0117
§ 4 Abs 4 EStG
Die Entgeltleistungen eines Einzelunternehmers an eine nur zum Zweck der Gewinnabschöpfung zwischengeschaltete Gmbh sind nicht als Betriebsausgaben zu qualifizieren.
VwGH 31.03.2005, 2000/15/0117