Der Autor schreibt in seinem Beitrag über die Grundlagen der Betrieblichkeit des Grundstückhandels, über die Kriterien der Gewerblichkeit, über Vermögensverwaltung gegenüber Gewerbebetrieb und über Art und Umfang der Betätigung.
VwGH 13.04.2005, 2001/13/0028