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Wie "fest" muss die Geschäftsverteilung des Unabhängigen Finanzsenats sein?

SteuernMag. Bernhard RennerSWK 2005, S 42 Heft 1 v. 1.1.2005

Zusammenfassung: Der Beitrag behandelt die Geschäftsverteilung des UFS und schreibt über ein bestätigendes VfGH-Urteil, dass es keine feste Geschäftsverteilung auf Referentenebene gibt.

Rechtsgrundlagen: § 270 BAO

Weiterführende Hinweise: Geschäftsverteilung des UFS im Internet: http://ufs.bmf.gv.at/geschftsverteilung/_start.htm

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