Zusammenfassung: Der Bundesfinanzhof über Liebhaberei, über Gewinnerzielungsabsicht eines Rechtsanwaltes und über die Gesellschafter Fremdfinanzierung.
Rechtsgrundlagen: § 2 EStG; § 8 Abs 2 KStG
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Zusammenfassung: Der Bundesfinanzhof über Liebhaberei, über Gewinnerzielungsabsicht eines Rechtsanwaltes und über die Gesellschafter Fremdfinanzierung.
Rechtsgrundlagen: § 2 EStG; § 8 Abs 2 KStG
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