§ 2 KommStG 1993
Der VwGH beschäftigt sich in dieser Entscheidung mit der Frage, ob Einkünfte eines wesentlich beteiligten Geschäftsführers nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 erzielt werden. Entscheident ist, ob der Gesellschafter bei seiner Tätigkeit in den betrieblichen Organismus des Unternehmens der Gesellschaft eingegliedert ist.