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Aufwendungen für NLP-Kurse sind keine Werbungskosten

SteuernSWK 2005, S 590 Heft 18 v. 20.6.2005

Zusammenfassung: Ausgaben für die Absolvierung eines NLP-Kurses sind in Ermangelung einer beruflichen Veranlassung nicht als Werbungskosten abzugsfähig.

UFS Wien, 03.06.2005, RV/1659-W/02

Rechtsgrundlagen: § 16 EStG 1988

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