§ 16 Abs. 1 EStG 1988
Der VwGH entscheidet, dass Leistungen von politischen Funktionären an die ihn entsendende Partei dann Werbungskosten darstellen können.
VwGH 09.12.2004, 99/14/0253
§ 16 Abs. 1 EStG 1988
Der VwGH entscheidet, dass Leistungen von politischen Funktionären an die ihn entsendende Partei dann Werbungskosten darstellen können.
VwGH 09.12.2004, 99/14/0253