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Übersicht über die steuerrechtliche Judikatur der Höchstgerichte

RechtsprechungSTB Gerhard GaedkeSWK 2005, R 43 Heft 17 v. 10.6.2005

§ 8 Abs. 6 FLAG

Der Grad der Behinderung oder die voraussichtliche Dauer der Unfähigkeit ist durch die Bescheinigung eines inländischen Amtsarztes, einer inländischen Universitätsklinik, einer Fachabteilung einer inländischen Krankenanstalt oder eines mobilen Beratungsdienstes der Landesinvalidenämter nachzuweisen.

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