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BMF-Information zur Steuerfreiheit von Trinkgeldern

SteuernBMFSWK 2005, S 525 Heft 16 v. 1.6.2005

Zusammenfassung: Das BMF informiert über die rückwirkende (ab 1999) Lohn- und Einkommensteuerbefreiung bei Trinkgeldern, wenn sie freiwillig in ortsüblicher Höhe von dritter Seite an Arbeitnehmer gewährt werden.

Schlagwörter:

Trinkgelder; Steuerbefreiung; Lohnsteuerprüfungen; Auswirkungen auf Berufungsverfahren

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