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Zahlungen des Gesellschafter-Geschäftsführers auf Grund der Übernahme von Schulden "seiner" GmbH sind keine Betriebsausgaben

SteuernSWK 2005, S 503 Heft 15 v. 20.5.2005

Der UFS Graz entscheidet, dass Zahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers auf Grund der Übernahme von Schulden "seiner" GmbH keine Betriebsausgaben sind.

UFS Graz, 16.02.2005, RV/0314-G/03; VwGH 20.12.2000, 98/13/0029

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