§ 26 BAO
Der VwGH entscheidet, dass es nicht der allgemeinen Lebenserfahrung widerspricht, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen einer natürlichen Person sich bereits vor der Eheschließung mit der späteren Ehefrau am Wohnort derselben befinden kann, insbesondere, wenn diese bereits Mutter eines gemeinsamen Kindes ist.