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Übersicht über die steuerrechtliche Judikatur der Höchstgerichte

RechtsprechungSTB Gerhard GaedkeSWK 2005, R 34 Heft 13 und 14 v. 5.5.2005

Zusammenfassung: Der VwGH entscheidet, dass eine Ausnahme von der Nacherhebung gem. § 15a Abs. 5 ErbStG nur dann Platz greift, wenn ein gemäß § 15a Abs. 1 bis 3 ErbStG begünstigter Erwerb vorliegt. Dieser setzt aber eine Schenkung oder einen Erwerb von Todes wegen voraus.

VwGH 11.11. 2004, 2004/16/0038

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