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Übersicht über die steuerrechtliche Judikatur der Höchstgerichte

RechtsprechungSTB Gerhard GaedkeSWK 2005, R 36 Heft 13 und 14 v. 5.5.2005

Zusammenfassung: Die für die Einfuhrumsatzsteuer "verspätete" erfolgte Zahlung bleibt nach § 211 Abs. 2 BAO ohne Rechtsfolgen, weil Samstage und Sonntage nicht in den Lauf der dreitägigen Frist einzurechnen sind.

VwGH 11.11. 2004, 2004/16/0179

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