Zusammenfassung: Der Autor informiert in seinem Beitrag über die geplanten Novellierungen, die im Zuge des GesRÄG 2005 im Bereich der Prüfungsrechte von Aufsichtsräten bezüglich Konzernabschlüssen und Konzernlageberichten im AktG bzw GmbHG eingefügt werden sollen.
Rechtsgrundlagen: § 96 AktG; § 125 AktG; § 104 AktG; § 30k GmbHG