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Der neuer Einkommensteuertarif 2005

TagesfragenDipl.-Ing. Dieter MackSWK 2004, T 61 Heft 9 v. 20.3.2004

Zusammenfassung: Der Autor erläutert, ob der im Steuerreformpaket 2005 zugrundegelegte Einkommensteuertarif als Durchschnittsteuer- oder Grenzsteuersatz zu qualifizieren ist und untersucht, ob die Steuerreform den selbstgesetzten Zielen der verbesserten Steuergerechtigkeit und der Verfahrensvereinfachung gerecht wird.

Rechtsgrundlagen: § 33 Abs 3 EStG; § 33 Abs 6 EStG

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