Zusammenfassung: Der Autor erläutert, ob der im Steuerreformpaket 2005 zugrundegelegte Einkommensteuertarif als Durchschnittsteuer- oder Grenzsteuersatz zu qualifizieren ist und untersucht, ob die Steuerreform den selbstgesetzten Zielen der verbesserten Steuergerechtigkeit und der Verfahrensvereinfachung gerecht wird.
Rechtsgrundlagen: § 33 Abs 3 EStG; § 33 Abs 6 EStG