Zusammenfassung: Die Autoren erläutern, welche natürlichen oder juristischen Personen auf Grundlage des UGB zur Rechnungslegung und Buchführung verpflichtet sind und veranschaulichen, welche Konsequenzen die Erweiterung bzw Umgestaltung des Unternehmerbegriffs im UGB für die steuerlichen Gewinnermittlungsregelungen hat.