§ 29 Z 3 EStG
Die Übernahme eines finanziellen Risikos für einen Dritten kann unter den einkommensteuerlichen Leistungsbegriff subsumiert werden.
VwGH 03.07.2003, 98/15/0128
§ 29 Z 3 EStG
Die Übernahme eines finanziellen Risikos für einen Dritten kann unter den einkommensteuerlichen Leistungsbegriff subsumiert werden.
VwGH 03.07.2003, 98/15/0128