§ 4 GrEStG
Der VwGH erörtert, dass sich die Grunderwerbssteuer für einen Liegenschaftstransfer (Austausch der Wohnungseigentumshälften) im Rahmen eines Scheidungsvergleichs nach dem (Gegen-)Leistungswert und nicht dem Einheitswert bestimmt.
VwGH 07.08.2003, 2000/16/0591