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Aussetzung der Einhebung in der WAO

SteuernDr. Christian ProdingerSWK 2004, S 90 Heft 3 v. 20.1.2004

Zusammenfassung: Der Autor nimmt in seinem Beitrag Bezug auf § 160a WAO, der die Hemmung der Einbringungen bis zur Entscheidung der Abgabenbehörde erster Instanz vorsieht und äußert Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit dieser Bestimmung, da diese Regelung im Zusammenhalt mit § 177 Abs 6 WAO einen effektiven Rechtsschutz eines Berufungswerber nicht gewährleistet.

Rechtsgrundlagen: § 160a WAO; § 177 Abs 6 WAO; § 212a BAO; § 230 Abs 6 BAO

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